Elektrische Sicherheit verständlich erklärt

E-CHECK verstehen. Wissen, was geprüft wird.

Ein Gerät funktioniert. Eine Prüfplakette klebt am Gehäuse. Aber was sagt das über seine elektrische Sicherheit aus?

Wir erklären, wie sich E-CHECK und DGUV-Prüfung unterscheiden, warum der Prüfbericht wichtig ist und welche Fragen Sie vor einer Beauftragung stellen sollten.

Zwei Begriffe, unterschiedliche Bedeutung

Ist E-CHECK dasselbe wie eine DGUV-Prüfung?

Beide Begriffe betreffen elektrische Sicherheit. Für die Beauftragung lohnt sich eine genaue Unterscheidung.

E-CHECK

Ein geschütztes Prüfangebot der E-Handwerke.

E-CHECK ist eine geschützte Marke. Durchführung und Markennutzung unterliegen den Vorgaben der E-Handwerke. Ansprechpartner sind entsprechend qualifizierte und berechtigte Innungsfachbetriebe.

Ist ausdrücklich ein E-CHECK gefordert, sollten Sie dies nennen und die entsprechende Berechtigung des Anbieters klären.

DGUV Vorschrift 3 und 4

Vorschriften für Anlagen und Betriebsmittel.

Diese Unfallverhütungsvorschriften enthalten Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb, einschließlich ihrer Prüfung.

Entscheidend ist, ob die konkrete Prüfung die anwendbaren Anforderungen abdeckt. Ein Markenname allein beantwortet diese Frage nicht.

Offizielle Informationen: E-Handwerke zum E-CHECK · DGUV Vorschrift 3 · DGUV Vorschrift 4

Den Prüfumfang verstehen

Welche Technik ist tatsächlich erfasst?

Eine Prüfung einzelner Geräte sagt nicht automatisch etwas über die gesamte elektrische Installation aus. Achten Sie darauf, welche Objekte zum Auftrag gehören.

Elektrische Geräte

Netzteile, Bürogeräte oder elektrische Werkzeuge werden als einzelne Betriebsmittel betrachtet. Ihre Zuordnung im Prüfbericht hilft, Ergebnisse später wiederzufinden.

Elektrische Anlagen

Fest installierte elektrische Anlagen bilden einen eigenen Prüfbereich. Der Umfang muss erkennen lassen, welche Anlagenbereiche einbezogen wurden.

Elektrische Maschinen

Hier ist die konkrete elektrische Prüfaufgabe maßgeblich. Eine elektrische Prüfung ist keine automatische Gesamtbewertung aller mechanischen und sonstigen Maschinenrisiken.

Plakette und Dokumentation

Der Aufkleber ist ein Hinweis. Der Prüfbericht liefert die Details.

Eine Kennzeichnung erleichtert die Orientierung am Objekt. Der Bericht beschreibt dagegen, was geprüft und dabei festgestellt wurde.

Erst die eindeutige Zuordnung zwischen Prüfobjekt und Dokumentation macht das Ergebnis nachvollziehbar.

Darauf sollten Sie im Bericht achten.

  • Eindeutige Bezeichnung des geprüften Objekts
  • Datum und Umfang der Prüfung
  • Angewendete Prüfgrundlagen
  • Prüfergebnisse und dokumentierte Feststellungen
  • Angaben zur prüfenden Person

Drei häufige Missverständnisse

Was aus einer Prüfung nicht automatisch folgt.

Prüfung und Reparatur

Ein festgestellter Mangel ist noch nicht behoben.

Prüfung und Instandsetzung sind unterschiedliche Leistungen. Klären Sie, wer erforderliche Maßnahmen übernimmt und was zum vereinbarten Auftrag gehört.

Ergebnis und spätere Nutzung

Ein Prüfbericht ist keine unbegrenzte Sicherheitsgarantie.

Das Ergebnis bezieht sich auf den geprüften Zustand. Spätere Beschädigungen, Veränderungen oder andere Einsatzbedingungen können eine neue Bewertung erforderlich machen.

Prüffristen

Eine Jahresfrist passt nicht pauschal zu jedem Objekt.

Die Fristen richten sich nach den geltenden Anforderungen und den konkreten Einsatzbedingungen. Objektart und Nutzung müssen dabei berücksichtigt werden.

E+SERVICE+CHECK GmbH

Sie möchten Ihre elektrische Technik prüfen lassen?

Wir führen elektrische Sicherheitsprüfungen für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen durch. Erzählen Sie uns, welche Geräte, Anlagen oder Maschinen betroffen sind.

Besondere Anforderungen, beispielsweise einen ausdrücklich geforderten E-CHECK, nennen Sie bitte vor der Beauftragung. Wir klären den vorgesehenen Leistungsumfang mit Ihnen.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Ist E-CHECK eine gesetzliche Vorschrift?

Nein. E-CHECK ist eine geschützte Marke der E-Handwerke. Die für eine Prüfung geltenden Anforderungen ergeben sich aus den jeweils maßgeblichen Vorschriften und technischen Grundlagen.

Reicht eine Prüfplakette als Dokumentation?

Eine Plakette ersetzt keinen vollständigen Prüfbericht. Ergebnisse müssen dem jeweiligen Prüfobjekt nachvollziehbar zugeordnet werden können.

Werden bei einer Prüfung automatisch alle Mängel repariert?

Nein. Welche Instandsetzungsarbeiten übernommen werden, hängt vom vereinbarten Auftrag ab. Die Zuständigkeit für notwendige Maßnahmen sollte gesondert geklärt werden.

Muss ich für eine Anfrage bereits die genaue Norm kennen?

Nein. Beschreiben Sie zunächst die betroffene Technik und den Anlass. Vorliegende Vorgaben Ihres Unternehmens oder Auftraggebers geben Sie bitte mit an.