DGUV V3 Prüfung: Wer trägt die Verantwortung – Mieter oder Vermieter?

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Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Doch wer trägt eigentlich die Verantwortung für die Durchführung dieser Prüfungen – der Mieter oder der Vermieter? In diesem Artikel werden wir uns mit dieser genauen Frage auseinandersetzen und die verschiedenen Aspekte beleuchten.

Die rechtlichen Grundlagen

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Sicherheit der elektrischen Anlagen in seinem Gebäude verantwortlich. Es muss sichergestellt werden, dass die Vorschriften der DGUV eingehalten und die Anlagen regelmäßig geprüft werden. Dies gilt vor allem für gewerblich genutzte Räume, in denen Mitarbeiter arbeiten.

Der Mieter ist jedoch in der Regel für die Sicherheit seiner eigenen Geräte und Betriebsmittel verantwortlich. Es muss sichergestellt werden, dass diese regelmäßig geprüft werden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören auch die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3.

Die praktische Umsetzung

In der Praxis ist die Aufteilung der Verantwortung oft nicht so klar geregelt. Oftmals wird im Mietvertrag festgelegt, für welche Prüfungen zuständig ist. Es ist daher wichtig, dass Mieter und Vermieter sich über ihre jeweiligen Pflichten im Klaren sind und diese vertraglich festhalten.

Wenn es zu Unklarheiten oder Streitigkeiten kommt, sollten die Parteien im Idealfall gemeinsam eine Lösung finden. Es ist wichtig, dass die Sicherheit der Mitarbeiter und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Vordergrund stehen.

Die Rolle des Elektrofachkundigen

Unabhängig davon, ob Mieter oder Vermieter die Verantwortung trägt, ist es wichtig, dass die Prüfungen von einem qualifizierten Elektrofachkundigen durchgeführt werden. Dieser sollte über das nötige Know-how und die Erfahrung verfügen, um die Anlagen fachgerecht zu prüfen und etwaige Mängel zu erkennen.

Der Elektrofachkundige kann auch bei der Klärung von Unklarheiten oder Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter behilflich sein und als neutrale Instanz auftreten.

Abschluss

Die Frage, wer die Verantwortung für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung trägt, ist nicht immer einfach zu beantworten. Sowohl Mieter als auch Vermieter haben bestimmte Pflichten und sollten sich über ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten im Klaren sein. Im Idealfall sollten beide Parteien gemeinsam eine Lösung finden und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten.

FAQs

1. Wer muss die Kosten für die DGUV Vorschrift 3 Prüfung tragen?

In der Regel trägt der Vermieter die Kosten für die Prüfung der elektrischen Anlagen im Gebäude. Die Kosten für die Prüfung der eigenen Geräte und Betriebsmittel sind jedoch Sache des Mieters.

2. Was passiert, wenn die DGUV Vorschrift 3 Prüfung nicht durchgeführt wird?

Wenn die Prüfung nicht durchgeführt wird, können sowohl Mieter als auch Vermieter rechtliche Konsequenzen drohen. Es ist daher wichtig, dass die Prüfungen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

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