dguv wiederkehrende prüfung ortsfester elektrischer anlagen und betriebsmittel

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Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen. Diese wiederkehrende Prüfung ist notwendig, um Unfälle und Schäden durch mögliche Defekte zu vermeiden. In diesem Artikel werden wir genauer auf die Anforderungen und Vorgehensweisen der DGUV wiederkehrenden Prüfung eingehen.

Wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 regelt die elektrische Sicherheit in Betrieben und fordert die regelmäßige Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Diese Prüfung muss von qualifiziertem Personal durchgeführt werden und dient dazu, mögliche Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen.

Die wiederkehrende Prüfung umfasst die Sichtprüfung, die Schutzleiterprüfung, die Funktionsprüfung sowie die Messungen von Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand und Berührungsspannung. Alle Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert, das für die Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Prüfungsergebnisse wichtig ist.

Anforderungen an die Prüfung

Die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Prüffristen, die Qualifikation des Prüfpersonals sowie die Dokumentation der Prüfungsergebnisse. Es ist wichtig, dass die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird, um die Sicherheit der Mitarbeiter und des Betriebs zu gewährleisten.

Vorgehensweise bei der wiederkehrenden Prüfung

Bei der Durchführung der wiederkehrenden Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sollten folgende Schritte beachtet werden:

  1. Planung der Prüfungstermine und -umfänge
  2. Auswahl des qualifizierten Prüfpersonals
  3. Durchführung der Prüfung gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3
  4. Dokumentation der Prüfungsergebnisse im Prüfprotokoll
  5. Umsetzung notwendiger Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln
  6. Erneute Prüfung nach erfolgter Instandsetzung

Abschluss

Die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist ein wichtiger Bestandteil der elektrischen Sicherheit in Betrieben. Durch die regelmäßige Überprüfung können mögliche Defekte erkannt und behoben werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Es ist daher wichtig, die Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 zu beachten und die Prüfungen ordnungsgemäß durchzuführen.

FAQs

1. Wie oft muss die wiederkehrende Prüfung durchgeführt werden?

Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass die wiederkehrende Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muss. Die genauen Prüffristen sind abhängig von der Art der Anlage und den betrieblichen Gegebenheiten.

2. Wer darf die wiederkehrende Prüfung durchführen?

Die wiederkehrende Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln darf nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Dieses Personal muss über die erforderlichen Fachkenntnisse und Qualifikationen verfügen, um die Prüfungen sachgemäß durchführen zu können.

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