Stellen Sie hier ihre direkte Anfrage
Anfrageformular
Datenschutzerklärung

dguv 3 Ortsveränderliche Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 regelt den Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen in Unternehmen. Dabei werden die Sicherheitsvorschriften für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel festgelegt. In diesem Artikel werden wir uns speziell mit den ortsveränderlichen Betriebsmitteln gemäß DGUV 3 beschäftigen.

Definition ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind elektrische Geräte oder Maschinen, die während des Betriebs bewegt werden können. Dazu gehören beispielsweise Handbohrmaschinen, Staubsauger, Bügeleisen, Computer und andere Geräte, die mit einem Stecker an das Stromnetz angeschlossen werden.

Anforderungen an ortsveränderliche Betriebsmittel

Die DGUV 3 stellt verschiedene Anforderungen an ortsveränderliche Betriebsmittel fest, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Prüfungen der Betriebsmittel, Kennzeichnungspflichten, Dokumentationspflichten und Schulungen für die Mitarbeiter im Umgang mit den Geräten.

Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln

Die regelmäßige Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Dabei werden die Geräte auf ihre Funktionstüchtigkeit, den Zustand der Kabel und Stecker sowie auf mögliche Gefahrenquellen wie Isolationsfehler oder Kurzschlüsse überprüft. Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt werden und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln

Um Unfälle zu vermeiden, sollten Mitarbeiter einige grundlegende Sicherheitsregeln im Umgang mit ortsveränderlichen Betriebsmitteln beachten. Dazu gehören beispielsweise die regelmäßige Überprüfung der Kabel und Stecker auf Beschädigungen, das Vermeiden von Verlängerungskabeln und das richtige Ausstecken der Geräte nach Gebrauch.

Abschluss

Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften gemäß DGUV 3 für ortsveränderliche Betriebsmittel ist von großer Bedeutung, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Durch regelmäßige Prüfungen, Schulungen und die Einhaltung der Sicherheitsregeln können Unternehmen die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleisten und gesetzliche Vorgaben erfüllen.

FAQs

1. Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?

Ortsveränderliche Betriebsmittel müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die genauen Prüffristen sind in der DGUV 3 festgelegt und hängen von der Art des Betriebsmittels und den Einsatzbedingungen ab.

2. Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln darf nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Das können interne Mitarbeiter sein, die speziell geschult wurden, oder externe Dienstleister, die auf die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln spezialisiert sind.

Wussten Sie schon, unsere kostenlosen Leistungen sind:

Gleicher Preis für die Prüfung von 230 Volt und 400 Volt – Betriebsmitteln (Drehstromgeräte)